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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Präambel:
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen VisuArch dem jeweiligen Kunden, der entweder Verbraucher oder Unternehmer sein kann. § 1 Vertragsschluss Für Verträge mit VisuArch gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von VisuArch in digitalen Bildern, Animationen, Videos usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. § 2 Leistungsumfang VisuArch bietet folgende Leistungen an: Erstellung von 3D Visualisierungen von Innen,- und Außenansichten eines Gebäudes, Erstellung von 3D Modellen, Animationen, sonstige Grafikdienstleistungen. VisuArch erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von VisuArch zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann VisuArch dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit VisuArch schriftlich darauf hingewiesen hat. § 3 Preise und Zahlung Die Preise werden vor Beginn der Auftragsarbeiten vereinbart. Es gelten die Listenpreise, sowie die vereinbarte Pauschalpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass die VisuArch Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann VisuArch Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. VisuArch ist berechtigt bei größerem Auftragsvolumen eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswerts zu verlangen. § 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von VisuArch die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden, c) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Baupläne von Architekten) verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit VisuArch ihre vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für VisuArch unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für VisuArch keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. § 5 Abnahme Der Kunde wird die Leistungen von VisuArch nach Maßgabe der von VisuArch zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald VisuArch die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen von VisuArch gelten als abgenommen, wenn ... die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen. § 6 Mitwirkungspflicht Der Kunde wird Informationen und Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Lichtbildern), die zur Visualisierung notwendig sind zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Kunde informiert VisuArch rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Visualisierung, z.B. über die Aufzeichnungsformat bei der Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckqualität usw.
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